Allgemeine Geschäftsbedinungen (AGB) für Transportleistungen und Zusatzleistungen der Primus Umzüge

August 2014

Die Allgemeinen Geschäftsbedinungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen den Kunden und der Primus Umzüge für Transport-und Zusatzleistungen. Diese AGB und die Vertragsdokumente stellen die vollständige Vereinbarungen dar. Sie ersetzten alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen zwischen den Parteien.

Artikel 1

Ø Pflichten der Primus Umzüge
Die Hauptpflicht der Primus Umzüge besteht im Organisieren der angenommene Aufträge. Die Primus Umzüge ist verpflichtet, angenommene Aufträge vertragsgemäß und mit notwendiger Sorgfalt auszuführen. Reinigung: Falls nötig führt die Primus Umzüge die Nachreinigung ohne zusätzliche Kosten durch. Darüber hinaus muss die Primus Umzüge bei Unkorrektheit der Objektdaten den Vertrag am Ausführungstag anpassen. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Vertragsanpassung.

Artikel 2

Ø Pflichten des Kunden
Der Kunde muss alle für eine ordnungsgemässe Durchführung des Auftrages benötigte Angaben machen. Bei Abweichung zwischen dem auf dem Vertrag aufgeführten Angaben und den am Vorort festgestellten Daten kann die Primus Umzüge einen angemessenen Zuschlag verlangen.

Artikel 3

Ø Preise
Die Preise werden entweder Pauschal oder nach Aufwand berechnet. Dabei sind die Vereinbarungen im Vertrag verbindlich. Lagerungen werden den Kunden auf ganze Monaten berechnet. Die Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und in Schweizer Franken. Wir verrechnen einen Mindestaufwand von 4 Stunden pro Umzugsauftrag.

Artikel 4

Ø Bezahlung
Zahlungen sind am Umzugstag Bar an dem Teamleiter zu bezahlen (per Einzahlungsschein nur mit Einverständnis von Primus Umzüge möglich). Die Bezahlung per Rechnung gilt erst bei einem Betrag ab CHF 1’000.- nur für den Umzug. Die Bezahlung für die Reinigung erfolgt immer Bar am Tag der Übergabe. Bei Nichteinhaltung der angegebenen Frist von 10 Tagen, werden dem Kunden zusätzliche Mahnkosten in Rechnung gestellt.

Artikel 5

Ø Versicherung
Transportversicherung: CHF 100’000.- pro Umzug (kann nötigenfalls erhöht werden) Betriebshaftpflichtversicherung: CHF 5’000’000.- oder Missbrauch durch Unberechtigte zu schützen. bzw. der Vertragsverletzung zu verlangen oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

Artikel 6

Ø Rücktritt des Auftraggebers
Bei allfällig begründetem oder unbegründetem Rücktritt innert 14 Kalendertagen vor dem Umzugstag wird ein Penalty von CHF 500.- verrechnet.

Artikel 7

Ø Rücktritt des Auftragnehmers
Die Primus Umzüge kann aus organisatorischen Gründen bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Umzugstag aus dem Vertrag zurücktreten. Bei Nichteinhalten dieser Frist muss sie für die entstandenen Mehrkosten aufkommen.

Artikel 8

Ø Besondere Vereinbarung
Besondere Vereinbarungen sind schriftlich auf dem Vertrag/ Offerte festzuhalten. Allfällige Handänderungen erfordern ein gegenseitiges Visum.

Artikel 9

Ø Arbeitsaufwand
Unser mindest Stundenaufwand beträgt immer 4 Stunden. Dies ist auch der Minimum Stundenaufwand welcher bei jedem Auftrag verrechnet wird. Reinigungen mit Abgabegarantie: Ist ein Kärcher Hochdruckreiniger nicht im Pauschalpreis inbegriffen.

Artikel 10

Ø Haftung
DiePrimus Umzüge haftet nur für Schäden, die nachweislich durch Fahrlässigkeit seines Personals verursacht worden sind. Primus Umzüge haftet nur für Transportgut, dessen Verpackung den normalen Transportanforderungen entspricht. So bedürfen zerbrechliche Gegenstände wie Lampen, Pflanzen und technische Geräte (Fernseher, Hi-Fi Geräte, Computer) einer geeigneten Verpackung. Bei Beschädigungen des Inhalts von Umzugskisten etc. haftet die Primus Umzüge nur, wenn deren Ein- und Auspacken durch seine eigenen oder von ihm beauftragten Hilfspersonen bereitgestellt worden sind. Die Haftung der Primus Umzüge beschränkt sich auf die Kosten einer allfälligen Reparatur oder einer Entschädigung für Wertminderung, unter Ausschluss jeglicher Ersatzansprüche. Die Haftung der Primus Umzüge beginnt mit der Abnahme der Güter und endet mit dem Abladen am Bestimmungsort.

Artikel 11

Ø Mängelrüge
Der Kunde ist verpflichtet das Frachtgut direkt nach dem Abladen am Bestimmungsort zu überprüfen. Im Falle offener Mängel müssen diese unverzüglich dem Teamleiter gemeldet werden und der Primus Umzüge innert 2 Tagen schriftlich mitzuteilen. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel.

Artikel 12

Ø Datenschutz
Die Primus Umzüge wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften des Datenschutzgesetzes beachten und die für den Datenschutz im Verantwortungsbereich vom Primus Umzüge erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen treffen. Die Primus Umzüge verpflichtet insbesondere seine Mittarbeiter, die Bestimmungen gemäss dem Datenschutzgesetz einzuhalten.

Artikel 13

Ø Gerichtsstand und anwendbares Recht
Allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind nach schweizerischem Recht zu beurteilen. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbare ergebenden Streitigkeiten ist das Bezirksgericht Meilen.

Artikel 14

Ø Gültigkeit
Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten ab August 2014 und behalten Gültigkeit bis zur Veröffentlichung einer neuen Version.

Meilen, August 2014