Umzugsfirma Meilen – Tipps für den Umzug

Umziehen in Zeiten von Corona – Umzugsfirma Meilen

Das Corona-Virus wirft ganze Lebenspläne und viele Vorhaben durcheinander. Das gilt auch für langfristig geplante Umzüge. Wenn also für die kommenden Tage oder Wochen ein Umzug innerhalb der Schweiz oder sogar ins Ausland anliegt, sollte man sich umgehend bei einem professionellen Umzugsunternehmen im Umfeld von Meilen informieren.

Umzugsfirma Meilen
Umzugsfirma Meilen

Grundsätzlich gilt für die Schweiz, dass man ein Umzugsunternehmen für diesen Service engagieren kann. Denn Logistikunternehmen, zu denen auch Möbelspeditionen zählen, gelten als systemrelevant. Dennoch kann es im individuellen Fall kompliziert werden. Denn nicht selten kann es vorkommen, dass der Unternehmer keine Umzugsdienstleitung anbietet, weil er seine Mitarbeiter schützen möchte. Es kann aber auch durchaus vorkommen, dass wegen bereits vorgefallener Corona-Erkrankungen im Betrieb keine Transporte mehr realisierbar sind.

Frühzeitig informieren

Liegt der Termin bereits fest und das Unternehmen kann seine Zusage nicht erfüllen, sollte der Spediteur seinen Kunden frühzeitig kontakten. Eine Lösung könnte sein, dass er ein anderes Unternehmen einschaltet, das den Umzug übernimmt. Wichtig ist aber auch, dass man als Beauftragender die Situation richtig einschätzen kann. Also sollte man selbst den Kontakt aufnehmen, um keine unliebsame Überraschung zu erleben.

Damit der Umzug auch unter den erschwerten Voraussetzungen nicht scheitert, hat der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) einige Vorschläge und Hinweise entwickelt. Zentrale Punkte sind: Berücksichtigen Sie eine ausreichende Hygiene und von vornherein einen größeren Aufwand. Es kann schon allein dadurch länger dauern, weil die Möbel vor dem Transport gründlich gereinigt werden sollten.

Distanz-Vorgaben berücksichtigen

Ein wichtiger Hinweis des Verbandes ist, die Kartons nur so voll zu packen, dass sie auch von nur einer Person getragen werden können. Schließlich sollte ausreichend Abstand zu und zwischen den Mitarbeitern des Umzugsunternehmens gehalten werden. Man sollte auch einkalkulieren, dass die Umzugskartons nach dem Transport nicht mehr zurückgenommen werden können.

Liegt bei der umziehenden Partei bereits ein Coronafall vor und eine Quarantäne ist anhängig, muss umgehend das Umzugsunternehmen kontaktiert werden. Die Profis aus der Spedition finden erfahrungsgemäss eine praktikable Lösung. Sie haben auch durchaus bewährte Praxis für die geforderte Abstandswahrung, die unter den Mitarbeitern gilt. Weitere Verzögerungen können durch Polizeikontrollen entstehen, von denen bereits berichtet wurde.

Umzug nicht durchführbar

Kosten fallen in keinem Fall an, wenn der Spediteur den Umzug absagt. Wenn man jedoch die Maßnahme selbst verschieben möchte und die Stornofrist ist angelaufen, ist grundsätzlich einmal eine Entschädigung an den Unternehmer fällig. Ein persönliches Gespräch mit dem Spediteur kann die Stimmung ändern. Wird der Umzug nur verschoben, sollte auf Kulanzbasis eine Regelung ohne Kosten möglich sein.

Tritt jedoch der Fall ein, dass der Bewohner der neuen Wohnung selbst ein Coronafall ist und unter Quarantäne steht, kann der geplanten Umzug nur verschoben werden. Doch dann werden Kosten anhängig. Denn die Miete in der alten Wohnung fällt in jedem Fall an. Wichtig ist, sich umgehend an die Kommune zu wenden. Sie kann eine zeitlich befristete Einweisung veranlassen und übernimmt unter Umständen auch die Kosten für die Miete. Wird die bestehende Wohnung mit einer höheren Miete weitervermietet, kann der Vermieter vom Altmieter die Differenz fordern. Dieser kann die Mehrbelastung an den neuen Mieter weiterreichen. Um es nicht soweit kommen zu lassen, sollte man zeitnah ein Gespräch mit den Vermietern anstreben, um eine für alle Parteien gütliche Einigung zu finden.

Die Umzugsmenge ist natürlich auch in Zeiten von Corona wichtig. Besteht die Möglichkeit, die Umzugsmenge abzuschätzen, ohne dass der Spediteur vorbeikommen muss? Vielleicht reichen Fotos, damit sich der Unternehmer einen Eindruck verschaffen und eine verlässliche Kalkulation veranschlagen kann.

Umzug ins Ausland

Umzüge ins Ausland sind auf Grund der aktuellen Grenzschließungen nahezu unmöglich. Entscheidend sind die Voraussetzungen im Zielland und welche Einschränkungen dort herrschen. Ohne einen Mietvertrag oder einen Eigentumsnachweis geht momentan gar nichts. Ebenfalls wichtig ist die Abmeldebescheinigung. Aber selbst, wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, ist der Umzug schwierig, da die Unternehmen Probleme haben, geeignete Übernachtungsmöglichkeiten für Ihre Mitarbeiter im Ausland zu finden. Angeraten ist in jedem Fall – soweit machbar – den Auslandsumzug zu verschieben.

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